ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR IDEC CORPORATION SOFTWARE

 

Dieser Lizenzvertrag besteht aus 3 Teilen.
Teil I gilt, wenn Sie noch keine Lizenz für die Software gekauft haben.
Teil II gilt, wenn Sie eine Lizenz für die Software gekauft haben.
Teil III gilt für alle Lizenzerteilungen.

Wenn Sie eine Kopie der Software ohne Kauf einer Lizenz erworben haben und Sie
eine Lizenz kaufen möchten, kontaktieren Sie bitte die IDEC CORPORATION über das
Internet unter http://www.idec.com/. Nach Bezahlung der Lizenzgebühr erhalten
Sie von IC eine Bestätigung über den Kauf der Lizenz.

 

TEIL I -- GÜLTIGE BEDINGUNGEN, WENN (NOCH) KEINE LIZENZGEBÜHREN BEZAHLT WURDEN

LIZENZEINRÄUMUNG. IDEC CORPORATION (IC) gewährt Ihnen hiermit eine
nicht-ausschließliche Lizenz zur kostenlosen Verwendung des beiliegenden
Software-Produkts (Software), sofern die Verwendung der Software den Zweck
verfolgt, die Software vor dem Kauf einer dauerhaften Software-Lizenz zu prüfen.
Die Evaluierungsdauer für die Verwendung durch eine gewerbliche Organisation bzw.
im Auftrag einer gewerblichen Organisation oder durch eine Einzelperson ist auf
15 Tage beschränkt. Solange sie die Software ohne Bezahlung einer Lizenzgebühr
verwenden, haben Sie keinen Anspruch auf Support oder telefonische Hilfe.

Sie sind berechtigt: die Software auf einem einzigen Computer zu verwenden; die
Software auf einem zweiten Computer zu verwenden, solange es sich bei dem
Hauptanwender um dieselbe Person handelt und nicht mehr als eine Kopie der
Software zur selben Zeit verwendet wird; oder die Software für
Archivierungszwecke zu kopieren, solange jede Kopie alle Eigentumsinformationen
der Original-Software enthält.

Sie sind nicht berechtigt: anderen Personen die Verwendung der Software zu
gestatten, es sei denn, dies geschieht unter Einhaltung der oben genannten
Bedingungen; die Software zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren (außer in jenem
Ausmaß, in dem gültige Gesetze eine solche Einschränkung ausdrücklich untersagen),
oder Ableitungen dieser Software zu erstellen; die Software zu kopieren (außer
gemäß den oben genannten Bedingungen), zu verleihen, zu verleasen, zu übertragen
oder auf sonstige Weise Rechte an der Software zu übertragen; oder
Eigentumsinformationen oder Aufkleber von der Software zu entfernen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Da die Software kostenlos zur Verfügung gestellt wird,
erfolgt die Überlassung ohne Mängelgewähr und ohne jeglichen Garantieanspruch,
einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, der Gewährleistung, dass die Software
von durchschnittlicher Qualität und für den normalen Gebrauch geeignet ist, sowie
der Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck sowie der
Nicht-Verletzung von Rechten. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Qualität und
Leistung der Software liegt beim Anwender. Sollte sich die Software als
mangelhaft erweisen, hat nicht IC, sondern der Anwender die gesamten Kosten für
eventuell anfallende Service- und Reparaturarbeiten zu tragen. Darüber hinaus
besitzt der in der Software eingebaute Sicherheitsmechanismus inhärente
Beschränkungen, und der Anwender muss selbst bestimmen, ob die Software seinen
Anforderungen ausreichend entspricht. Dieser Haftungsausschluss stellt einen
wesentlichen Teil der Vereinbarung dar. IN MANCHEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS
EINER KONKLUDENTEN ZUSICHERUNG NICHT ZULÄSSIG. ES KANN DAHER DER FALL EINTRETEN,
DASS DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE NICHT GILT UND STATTDESSEN ANDERE GESETZE
GELTEN, DIE IN EINZELNEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SOWIE UNTER KEINEN WIE IMMER
GEARTETEN GESETZLICHEN VERBINDLICHKEITEN, VORSCHRIFTEN ODER SONSTIGEN GEGEBENHEITEN
KANN IC ODER EIN LIEFERANT ODER WIEDERVERKÄUFER VON IC GEGENÜBER IHNEN ODER EINER
BELIEBIGEN ANDEREN PERSON FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, KONKRETE SCHÄDEN, FÜR ERSATZ
EINES BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHADENS ODER FÜR FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, SCHÄDEN AUF GRUND EINES MANGELNDEN
GUTEN WILLENS, ARBEITSNIEDERLEGUNGEN, COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTIONEN, ODER
FÜR ANDERE KOMMERZIELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE HAFTBAR GEMACHT WERDEN. IN KEINEM
FALL KANN IC BEI ETWAIGEN SCHÄDEN FÜR EINE HÖHERE SUMME ALS DEN IC-LISTENPREIS
FÜR EINE SOFTWARE-LIZENZ HAFTBAR GEMACHT WERDEN, SELBST WENN IC ÜBER DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, ODER FÜR ANDERE ANSPRÜCHE DURCH DRITTE.
DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ERSTRECKT SICH NICHT AUF DIE HAFTUNG BEI TOD ODER
VERLETZUNG BIS ZU DEM AUSMASS, IN DEM GELTENDE GESETZE DEN AUSSCHLUSS EINER SOLCHEN
HAFTUNG UNTERSAGEN. DES WEITEREN IST IN EINIGEN STAATEN DER AUSSCHLUSS ODER DIE
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN
UNTERSAGT. DAHER BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT, DASS DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
BEZIEHUNGSWEISE DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE NICHT GILT.

TEIL II -- GÜLTIGE BEDINGUNGEN NACH BEZAHLUNG DER LIZENZGEBÜHR

LIZENZEINRÄUMUNG. Nach Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren gewährt Ihnen
die IDEC CORPORATION (IC) hiermit eine nicht exklusive Lizenz zur Verwendung des
beiliegenden Software-Produkts (Software) und der beiliegenden Dokumentation
(Dokumentation) zu den folgenden Bedingungen.

Sie sind berechtigt: die Software auf einem einzigen Computer zu verwenden; die
Software auf einem zweiten Computer zu verwenden, solange es sich bei dem
Hauptanwender um dieselbe Person handelt und nicht mehr als eine Kopie der
Software zur selben Zeit verwendet wird; oder die Software für
Archivierungszwecke zu kopieren, solange jede Kopie alle Eigentumsinformationen
der Original-Software enthält.

Sie sind nicht berechtigt: anderen Personen die Verwendung der Software zu
gestatten, es sei denn, dies geschieht unter Einhaltung der oben genannten
Bedingungen; die Software zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren (außer in jenem
Ausmaß, in dem gültige Gesetze eine solche Einschränkung ausdrücklich untersagen),
oder Ableitungen dieser Software zu erstellen; die Software zu kopieren (außer
gemäß den oben genannten Bedingungen), zu verleihen, zu verleasen, zu übertragen
oder auf sonstige Weise Rechte an der Software zu übertragen; oder
Eigentumsinformationen oder Aufkleber von der Software zu entfernen.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. IC garantiert, dass die Software für eine Dauer von
fünfzehn (15) Tagen ab dem Kaufdatum im wesentlichen die in der begleitenden
Dokumentation (Dokumentation) beschriebene Funktionalität erfüllt, sofern die
Software gemäß den Anweisungen verwendet wird. IC gibt jedoch keine Garantie
hinsichtlich einer ununterbrochenen Verwendung der Software ab oder darüber,
dass der Betrieb der Software fehlerfrei oder sicher erfolgen wird. Darüber hinaus
besitzt der in der Software eingebaute Sicherheitsmechanismus inhärente
Beschränkungen, und der Anwender muss selbst bestimmen, ob die Software seinen
Anforderungen ausreichend entspricht. Die einzige Verpflichtung von IC aus einer
Nichterfüllung dieser Garantie besteht nach ausschließlichem Ermessen von IC
darin: (i) den Anwender zu beraten, wie er durch eine andere Vorgangsweise, als
sie in der Dokumentation beschrieben ist, im wesentlichen dieselbe Funktionalität
der Software erlangen kann, wie sie in der Dokumentation beschrieben ist; oder
(ii) wenn die oben genannten Abhilfemaßnahmen nicht durchführbar sind, die für
die Software gezahlte Lizenzgebühr zurückzuerstatten. Diese beschränkte
Gewährleistung gilt für reparierte, korrigierte oder ausgetauschte Software
und Dokumentation über die restliche Dauer der Garantieansprüche für die
Original-Software, bzw. für dreißig (30) Tage (a) nach dem Datum des Versands
der reparierten oder ausgetauschten Software an den Anwender oder (b) nach dem
Datum, an dem IC dem Anwender Informationen über die Anwendung der Software
zur Erzielung der in der Dokumentation beschriebenen Funktionalität gegeben
hat, falls diese zweitgenannte Zeitdauer länger ist als die ursprüngliche
Garantiedauer. Nur wenn Sie IC innerhalb der Garantiedauer über Ihre Probleme
mit der Software informieren und einen Nachweis über das Kaufdatum der Software
erbringen, ist IC verpflichtet, diese Garantiezusagen einzuhalten. IC wird im
zumutbaren Rahmen alles unternehmen, um im Rahmen der zuvor genannten Garantie
innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung durch den Anwender die Software zu
reparieren, auszutauschen oder den Anwender über nutzbringende Abhilfemaßnahmen
zu informieren.

DIES IST EINE BESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE EINZIGE VON IC GEWÄHRTE GARANTIE.
IC GEWÄHRT DARÜBER HINAUS KEINE ANDERE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE SOWIE KEINE
GARANTIE EINER NICHT-VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
DIE DAUER DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
AUSSCHLIESSLICH, DER GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE WARE VON DURCHSCHNITTLICHER
QUALITÄT UND FÜR DEN NORMALEN GEBRAUCH GEEIGNET IST, SOWIE DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IST AUF DIE OBEN BESCHRIEBENE DAUER DER EINGESCHRÄNKTEN
GARANTIE BESCHRÄNKT. IN MANCHEN STAATEN IST DIE BESCHRÄNKUNG DER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG. ES KANN DAHER DER FALL EINTRETEN, DASS DIESE
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR SIE NICHT GILT. KEIN HÄNDLER, VERTRETER ODER
MITARBEITER VON IDEC IST BEFUGT, DIESE GEWÄHRLEISTUNG ZU MODIFIZIEREN, ZU
ERWEITERN ODER ZU ERGÄNZEN.

Die Gewährleistungspflicht aus dieser Lizenzvereinbarung erlischt sofort, wenn
Sie Modifizierungen an der Software während der Gewährleistungsdauer vornehmen,
wenn das Medium durch Unfall, durch unsachgemäße oder falsche Verwendung
beschädigt wird, oder wenn die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt
werden. Diese Gewährleistung erlischt, falls die Software in Verbindung mit
Hardware oder Software verwendet wird, welche nicht jener unmodifizierten
Hardware oder Software entspricht, für welche die Software, wie in der
Dokumentation beschrieben, hergestellt wurde.

DIESE GARANTIE ERTEILT IHNEN BESTIMMTE RECHTE. ZUSÄTZLICH DAZU BESTEHT DIE
MÖGLICHKEIT, DASS IHNEN JE NACH STAAT ODER RECHTSSYSTEM NOCH ANDERE RECHTE
ZUSTEHEN.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SOWIE UNTER KEINEN WIE IMMER
GEARTETEN GESETZLICHEN VERBINDLICHKEITEN, VORSCHRIFTEN ODER SONSTIGEN
GEGEBENHEITEN KANN IC ODER EIN LIEFERANT ODER WIEDERVERKÄUFER VON IC
GEGENÜBER IHNEN ODER EINER BELIEBIGEN ANDEREN PERSON FÜR MITTELBARE SCHÄDEN,
KONKRETE SCHÄDEN, FÜR ERSATZ EINES BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHADENS ODER FÜR
FOLGESCHÄDEN JEDWEDER ART EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH,
SCHÄDEN AUF GRUND EINES MANGELNDEN GUTEN WILLENS, ARBEITSNIEDERLEGUNGEN,
COMPUTERAUSFALL ODER FEHLFUNKTIONEN, ODER FÜR ANDERE KOMMERZIELLE SCHÄDEN
ODER VERLUSTE SOWIE FÜR SCHÄDEN, WELCHE DEN IC-LISTENPREIS FÜR DIE LIZENZ
EINER SOFTWARE UND DOKUMENTATION ÜBERSTEIGEN, HAFTBAR GEMACHT WERDEN, UND
ZWAR SELBST DANN NICHT, WENN IC ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
INFORMIERT WAR. AUCH FÜR ANSPRÜCHE VON SEITEN DRITTER KANN IC IN KEINER
WEISE HAFTBAR GEMACHT WERDEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ERSTRECKT SICH
NICHT AUF DIE HAFTUNG BEI TOD ODER VERLETZUNG BIS ZU DEM AUSMASS, IN DEM
GELTENDE GESETZE DEN AUSSCHLUSS EINER SOLCHEN HAFTUNG UNTERSAGEN. DES
WEITEREN IST IN EINIGEN STAATEN DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER
HAFTUNG FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN UNTERSAGT.
DAHER BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT, DASS DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
BEZIEHUNGSWEISE DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE NICHT GILT.

TEIL III -- BEDINGUNGEN FÜR ALLE LIZENZERTEILUNGEN

RECHTSTITEL. Der Rechtstitel, das Eigentumsrecht sowie das geistige
Eigentumsrecht an der Software verbleiben bei IC und/oder den IC-Lieferanten. Die
Software ist durch Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten und durch
internationale Urheberrechtsverträge geschützt. Wenn Sie eine erste Kopie der
Software auf elektronischem Wege erhalten und eine zweite Kopie der Software auf
einem Trägermedium erhalten, dürfen Sie die zweite Kopie nur für
Archivierungszwecke verwenden. Der Rechtstitel, das Eigentumsrecht sowie das
geistige Eigentumsrecht am Informationsinhalt, der mit der und durch die Software
erstellt und bearbeitet wird, verbleiben beim Eigentümer des jeweiligen
Informationsinhalts und können durch anwendbares Urheberrecht oder anderes Recht
geschützt sein. Die vorliegende Lizenz verleiht keinerlei Rechte am
Informationsinhalt.

BEENDIGUNG. Die Lizenzvereinbarung endet automatisch, wenn Sie die oben
beschriebenen Bedingungen nicht erfüllen. Bei Beendigung dieser Lizenzvereinbarung
sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und der Dokumentation zu
vernichten.

VERSCHIEDENES. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung bezüglich
dieser Lizenz zwischen den beiden Parteien dar und ersetzt alle vorher zwischen
diesen Parteien getroffenen Vereinbarungen und Abkommen. Diese Vereinbarung kann
nur durch schriftliche Ausführung beider Parteien ergänzt werden.

DIE ANNAHME EINER BESTELLUNG DURCH UNS WIRD AUSDRÜCKLICH VON DER BEDINGUNG ABHÄNGIG
GEMACHT, DASS SIE DEN HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN UND DIE AUF IHRER
BESTELLUNG ENTHALTENEN BEDINGUNGEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG KEINE GÜLTIGKEIT BESITZEN.

Bei Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung soll die
betreffende Bestimmung nur insofern umgestaltet werden, als dies für die
Durchsetzbarkeit unbedingt erforderlich ist. Vertragspartner bzw. Hersteller ist
die IDEC Elektrotechnik GmbH, Wendenstraße 331, D-20537 Hamburg.